rechtliches

Bedingungen des Empfehlungs­programms

Zuletzt aktualisiert: 6. Oktober 2026

1. Gegenstand

Mit dem Empfehlungsprogramm von ENROW (das „Programm“) kann ein Nutzer von app.enrow.io (der „Werber“) ENROW über seinen persönlichen Empfehlungslink weiterempfehlen, der im Bereich Abrechnung seines Kontos angezeigt wird, wenn ihm das Programm angeboten wird.

Diese Bedingungen sind die besonderen Bedingungen einer Werbeaktion im Sinne von Artikel 7.6 der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (die „AGB“), die weiterhin gelten. Die im Rahmen des Programms gewährten Credits sind Credits im Sinne von Artikel 2 der AGB: nicht erstattungsfähig, nicht umtauschbar, nicht übertragbar und ohne monetären Wert.

2. Empfehlungslink und geworbene Person

  • Die „geworbene Person“ ist die Person, die nach dem Aufruf des Empfehlungslinks eines Werbers (einer Adresse von app.enrow.io mit ?invite=, gefolgt vom Code des Werbers) ein neues ENROW-Konto anlegt. Ein bereits bestehendes Konto kann nie zum Konto einer geworbenen Person werden.
  • Werber und geworbene Person müssen verschiedene Personen sein.
  • Der Code des Links wird bis zu 30 Tage lang im Browser der besuchenden Person gespeichert (Cookie-Richtlinie, 3.5), in manchen Browsern wie Safari kürzer: Das Konto muss innerhalb dieser Frist im selben Browser angelegt werden. Eine Registrierung in einem Browser, der den Code nicht gespeichert hat, etwa nach dem Löschen der Cookies oder auf einem anderen Gerät, kann nicht zugeordnet werden.
  • Ein Besuch aus bezahlter Werbung (Parameter utm_medium oder medium mit dem Wert cpc oder ppc) wird nicht zugeordnet.

3. Nur eine Zuordnung pro Registrierung

Eine Registrierung wird dem zuletzt aufgerufenen Link vor dem Anlegen des Kontos zugeordnet, ob Empfehlungslink oder Link des Affiliate-Programms von ENROW: Der Browser speichert nur den jüngsten. Dieselbe Registrierung führt daher nie zugleich zu Empfehlungs-Credits und zu einer Affiliate-Provision.

Content-Creator und Agenturen, die in Geld vergütet werden möchten, können dem Affiliate-Programm von ENROW beitreten, dessen Bedingungen von diesen getrennt sind.

4. Prämien

Die Prämien werden durch die erste Zahlung der geworbenen Person ausgelöst, also die erste Rechnung, die sie mit einem Betrag über null bezahlt. Sie werden nur gewährt, wenn diese erste Zahlung beide folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie umfasst mindestens 4.000 Credits, zum Beispiel den Start-Plan mit 4.000 Credits pro Monat.
  • Der ohne Steuern und nach Abzug von Rabatten gezahlte Betrag beträgt mindestens 47 $ oder, je nach Abrechnungswährung, 42 €, 42 £ oder 42 CHF.

Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, wird keine Prämie gewährt, weder für diese Zahlung noch für spätere. Das Programm ist mit einem Rabatt oder einem Gutscheincode kombinierbar; senkt ein Rabatt den ohne Steuern gezahlten Betrag jedoch unter dieses Minimum, erhalten weder der Werber noch die geworbene Person eine Prämie.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt:

  • erhält der Werber 2.000 Credits zuzüglich 10 % der mit dieser ersten Zahlung gekauften Credits, wobei dieser Anteil von 10 % auf 10.000 Credits begrenzt ist;
  • erhält die geworbene Person 1.000 Credits.

Beispiele: Bei einer ersten Zahlung von 4.000 Credits zu 47 $ ohne Steuern erhält der Werber 2.400 Credits und die geworbene Person 1.000 Credits; bei 30.000 Credits erhält der Werber 5.000 Credits; ab 100.000 Credits, zum Beispiel mit einem Jahresplan, der mit allen enthaltenen Credits zählt, erreicht die Prämie des Werbers ihre Obergrenze von 12.000 Credits. Die geworbene Person erhält immer 1.000 Credits.

Die Credits des Programms sind Pay-as-you-go-Credits, die nicht verfallen (Artikel 6.1 der AGB). Sie werden dem Guthaben gutgeschrieben, aus dem die begünstigte Person ihre Credits verbraucht: ihrem Konto oder, bei einem Teammitglied, dem gemeinsamen Guthaben des Teams (Workspace im Sinne von Artikel 5.3 der AGB). Die Prämien des Werbers und der geworbenen Person werden gemeinsam gewährt oder gar nicht: Jede Ablehnung nach diesen Bedingungen gilt für beide.

5. Grenzen und Kontrollen

  • Ein Werber wird für höchstens 20 Empfehlungen pro Kalenderjahr (UTC) belohnt, gezählt zum Datum der ersten Zahlung der geworbenen Person. Darüber hinaus werden weder der Werber noch die geworbene Person belohnt.
  • Es wird keine Prämie gewährt, wenn die erste Zahlung der geworbenen Person mit einem Zahlungsmittel des Werbers erfolgt: dieselbe Karte, erkannt am Fingerabdruck, den unser Zahlungsdienstleister Stripe berechnet, dasselbe Link-Konto, erkannt an seiner E-Mail-Adresse, oder dasselbe Bankkonto, erkannt an seinem Fingerabdruck. Bei einem Werber, der Mitglied eines Teams ist, dessen Inhaber er nicht ist, gelten die Zahlungsmittel des Teaminhabers als seine eigenen. ENROW speichert weder diese Fingerabdrücke noch diese E-Mail-Adressen, nur das Ergebnis der Prüfung.
  • Es wird keine Prämie gewährt, wenn die E-Mail-Adressen des Werbers und der geworbenen Person zur selben geschäftlichen Domain gehören, zum Beispiel marie@example.com und paul@example.com, oder wenn beide zum Zeitpunkt der Prüfung Mitglieder desselben Teams sind, auch wenn einer von ihnen Inhaber des Teams des anderen ist. Domains öffentlicher oder privater E-Mail-Dienste wie gmail.com, gmx.de oder web.de zählen nicht.
  • Es wird keine Prämie gewährt, wenn die erste Zahlung der geworbenen Person zum Zeitpunkt der Prüfung vollständig erstattet wurde oder bei der Bank angefochten ist, ohne dass zugunsten von ENROW entschieden wurde.
  • Es wird keine Prämie gewährt, wenn das Konto des Werbers zum Zeitpunkt der Prüfung gelöscht wurde oder gerade gelöscht wird oder wenn sein Empfehlungslink deaktiviert wurde (Abschnitt 6).

6. Verbotene Nutzungen

Verboten sind: sich selbst zu werben, auch über ein anderes Konto, eine andere E-Mail-Adresse oder ein anderes Zahlungsmittel; mehrere Konten anzulegen; den Link über unerwünschte E-Mails oder Massen-E-Mails zu verbreiten; den Link in bezahlter Werbung zu verwenden, insbesondere durch Gebote auf den Namen ENROW oder Varianten davon; ihn auf Gutschein- oder Rabattcode-Websites zu veröffentlichen.

Bei Missbrauch oder Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen Artikel 6.2 der AGB kann ENROW eine Prämie verweigern, aussetzen oder stornieren, die noch nicht verwendeten Empfehlungs-Credits von den betroffenen Guthaben abziehen und den Link eines Werbers deaktivieren. Ein deaktivierter Link führt zu keiner Zuordnung mehr.

7. Erstattung und Rückbuchung

Wird die erste Zahlung der geworbenen Person nach Gewährung der Prämien vollständig erstattet oder bei der Bank angefochten, kann ENROW diese Prämien stornieren und die noch nicht verwendeten Empfehlungs-Credits vom Guthaben des Werbers und der geworbenen Person abziehen. Die Empfehlung zählt weiterhin zur Jahresgrenze nach Abschnitt 5.

8. Prüfung und Überprüfung

Die Prämien werden automatisch nach diesen Bedingungen entschieden, in der Regel wenige Minuten nach der ersten Zahlung, und jede begünstigte Person wird in app.enrow.io benachrichtigt, sobald ihre Credits gutgeschrieben sind. Manche Fälle werden vor einer Entscheidung von ENROW manuell geprüft, etwa wenn die gekauften Credits nicht automatisch gelesen werden können, wenn die Zahlung in einer anderen Währung als US-Dollar, Euro, Pfund Sterling oder Schweizer Franken erfolgt oder wenn die erste Zahlung nicht sicher bestimmt werden kann. Um eine nicht zugeordnete Registrierung zu melden oder die Überprüfung einer Entscheidung zu beantragen, schreiben Sie an support@enrow.io.

9. Laufzeit und Änderungen

ENROW kann das Programm jederzeit ändern, aussetzen oder beenden. Eine Änderung gilt für geworbene Personen, deren erste Zahlung nach ihrer Veröffentlichung auf dieser Seite erfolgt. Bereits gutgeschriebene Credits bleiben bestehen, vorbehaltlich der Abschnitte 6 und 7.

10. Personenbezogene Daten

Für die Verwaltung des Programms verarbeitet ENROW den Code des Werbers, die Verbindung zwischen dem Konto des Werbers und dem der geworbenen Person, das Klickdatum, die Angaben zur ersten Zahlung der geworbenen Person (Datum, Credits, Betrag, Währung) und das Ergebnis der Prämie. Die Kontrollen nach Abschnitt 5 betreffen außerdem die E-Mail-Domains und die Teams der beiden Konten sowie bei Stripe das verwendete Zahlungsmittel. Für eine etwaige manuelle Prüfung vermerkt ENROW zudem Betrugssignale, etwa dass beide Konten über dieselbe IP-Adresse registriert wurden oder dass Stripe die Zahlung als riskant einstuft. Der Werber sieht die Zahl der Registrierungen über seinen Link, die Zahl der belohnten Empfehlungen und die verdienten Credits und erhält bei jeder Prämie eine Benachrichtigung; die Höhe seiner Prämie richtet sich nach den Credits, die die geworbene Person gekauft hat. Name und E-Mail-Adresse der geworbenen Personen sieht er nie. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.